Auflastungen

Um die zulässige Nutzlast Ihres Fahrzeugs zu erhöhen, können Änderungen am Fahrgestell vorgenommen werden. In vielen Fällen genügt es, die Hinterachse mit einer zusätzlichen Luftfederung auszustatten, um die maximale Achslast und damit das zulässige Gesamtgewicht zu erhöhen. In einigen Fällen ist es auch notwendig, die Vorderachse zu modifizieren.

Alle Fahrwerksysteme von Goldschmitt, auch die Komfortfahrwerke, ermöglichen eine Erhöhung der Nutzlast. Mit einem Teilegutachten für die Nutzlasterhöhung ist es möglich, den Umbau im gesamten EU-Raum abnehmen zu lassen.

Die Nutzlasterhöhung ist für die meisten Wohnmobile sowie für einige Kleintransporter und Pickups erhältlich.

Für Informationen, wie Sie die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs erhöhen können, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.

Rechtlicher Hinweis

Wenn Sie die zulässige Nutzlast über 3500 kg erhöhen, wird Ihr Fahrzeug in eine höhere Mautklasse eingestuft. Darüber hinaus gelten die gleichen Regeln wie für Lkw, z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote und eine andere Führerscheinklasse. Einzige Ausnahme ist die Aufzeichnung der Lenkzeiten (Fahrtenschreiber), die für Wohnmobile nicht verpflichtend ist.

Es wird jedoch empfohlen, dass sich Fahrer von Fahrzeugen, die auf 3500+ kg umgerüstet wurden, vor Antritt der Reise über die Gesetzgebung des jeweiligen Landes informieren.